Zeugnisse

Fr. 200.—

Lieferfrist 48 Std.
> als 48 Std. + Fr. 50.—

Gutachten

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich
Fr. 3.— bis Fr. 4.—
Lieferfrist 48 Std.
> als 48 Std. + Fr. 50.—

Ehescheine

Fr. 100.—

Lieferfrist 48 Std.
> als 24 Std. + Fr. 50.—

Diplome

Fr. 200.—

Lieferfrist 48 Std.
> als 48 Std. + Fr. 50.—

Verträge

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich
Fr. 3.— bis Fr. 4.—
Lieferfrist 48 Std.
> als 48 Std. + Fr. 50.—

Gerichtsurteile

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
Lieferfrist 48 Std. [> als 48 Std. + Fr. 50.—]

Arztberichte

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
Lieferfrist 48 Std. [> als 48 Std. + Fr. 50.—]

Webseiten

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
Lieferfrist 48 Std. [> als 48 Std. + Fr. 50.—]

Fach-Übersetzungen

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Technische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Juristische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Notarielle Beglaubigung

Fr. 70.00 inkl. MWST —

Die Behörden und Ämter in In- und Ausland verlangen oft notariell beglaubigte Übersetzungen.

Apostille bzw. Überbeglaubigung

Fr. 100.— inkl. MWST —

Die ausländischen Behörden verlangen oft nebst Unterschriftenbeglaubigung durch den Notar noch eine weitere Überbeglaubigung bzw. Apostille durch eine kantonale Staatskanzlei.

Termingerechte Übersetzungen

Termingerechte, lebendige und detailgetreue uebersetzung bei www.schnelle-uebersetzungen.ch

Kompetent, engagiert und mit Weitblick.


Dank perfekter Kenntnisse der Ausgangs- und Zielsprache, fachlichem Sachverstand und stilistischem Feingefühl kann eine gute Übersetzung gelingen.

Die schnelle-uebersetzungen.ch anhand festgelegter und strenger Kriterien engagiert eine geeignete Übersetzerin, deren Arbeit jeweils von einer zweiten Übersetzerin überprüft werden wird.

Infolge dessen schafft die schnelle-uebersetzungen.ch gelungene und termingerechte Übersetzungen über eine Vielzahl an Sprachen und Fachbereichen zu liefern.

Fachkompetente Übersetzungen

Fachkompetente, hochqualitative Übersetzungen bei www.schnelle-uebersetzungen.ch

Kompetent, engagiert und mit Weitblick.


schnelle-uebersetzungen.ch ist ein Sprachdienstleister mit hohen Ansprüchen an ihre eigenen Leistungen - schnelle-uebersetzungen.ch bürgt für die professionelle Ausführung sämtlicher Übersetzungs-, Lokalisierungs-, und Dolmetschtätigkeiten von unterschiedlichsten Sprachräumen und Fachgebieten.

Übersetzungen mit Qualitätsgarantie

Qualitaets Übersetzungen swiss made bei www.schnelle-uebersetzungen.ch

Kompetent, engagiert und mit Weitblick.


Hohe Qualität ist gut, garantierte Qualität ist besser!

schnelle-uebersetzungen.ch garantiert Ihnen eine sorgfältige Abwicklung auf höchstem Niveau.

Express Übersetzungen

Auch bei Lieferung innerhalb von 48 Std. berechnen wir keinen Aufpreis

Express Übersetzungen

zuzüglich 50 %

bei Lieferung innerhalb von 48 Std.

Fach-Übersetzungen

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Technische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Juristische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
Lieferfrist 48 Std.
innerhalb von 48 Std. + Fr. 50.—

Personenurkunden

Fr. 100.—

Lieferfrist 48 Std.
innerhalb von 24 Std. + Fr. 50.—

Zeugnisse

Fr. 200.—

Lieferfrist 48 Std.
innerhalb von 48 Std. + Fr. 50.—

Diplome

Fr. 200.—

Lieferfrist 48 Std.
innerhalb von 48 Std. + Fr. 50.—

Übersetzen von Webseiten

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Dolmetschen

1. Stunde Fr. 200.—

jede weitere Stunde Fr. 120.—

   |  DE  |  EN  |  FR   |  IT |  
l home l kontakt l AGB l seitenfinder l     

Weshalb braucht es qualifizierte Übersetzer



Der Begriff des Übersetzers und der des Dolmetschers

Die Berufsbezeichnungen Übersetzer und Dolmetscher sind nicht geschützt.

Bezeichnungen Dipl. Übersetzer oder Dipl. Dolmetscher und ähnl.

Dies bedeutet, dass jeder, der eine Fremdsprache zu beherrschen meint, dass er dolmetschen bzw. übersetzen kann, dieses auch als seinen Beruf angeben darf. Ausgenommen davon sind lediglich die Bezeichnungen Diplomierter Übersetzer oder Diplomierter Dolmetscher.

Irrtum

Gerade bei seltenen Sprachen ist die Tendenz leider naheliegend, dass jeder, der die Sprache leidlich beherrscht, damit auch gleich als geeigneter Übersetzer und Dolmetscher erachtet wird.

Ein weiterer Irrtum besteht darin, Muttersprachlern automatisch sprachliche Kompetenz zuzusprechen. Jemand, der seine Muttersprache in der Diaspora erlernt hat, seine schulische Ausbildung in einer anderen Sprache absolviert hat und eventuell im wesentlichen nur innerhalb seiner Familie und seines Freundeskreises in dieser Sprache kommuniziert, kann jedoch dabei erhebliche sprachliche Mängel aufweisen.

Oft wird nur der lokale Dialekt des Heimatortes beherrscht, die sprachliche Gewandtheit im Umgang mit anderen Dialekten fehlt, der Wortschatz ist auf die innerhalb der Familie gängigen Themenkreise reduziert.

Die Berufsvorbereitung des Übersetzers

Übersetzen und Dolmetschen ist jedoch viel mehr, als nur das Beherrschen zweier Sprachen. Im wesentlichen besteht die Leistung des Übersetzers und Dolmetschers darin, einen Ausgangstext zu erfassen, ihn in seine Bedeutungselemente zu zergliedern und in der Zielsprache grammatikalisch korrekt und verständlich wieder aufzubauen. Gerade das letzte ist etwas, woran es vielen nicht qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern nicht gelingt.

Es soll damit übrigens nicht unterstellt werden, dass nur ein qualifizierter Übersetzer auch ein guter Übersetzer ist. Es gibt sicherlich Fälle, in denen jemand trotz Eignung niemals eine entsprechende Prüfung abgelegt hat.

***Übersetzer, der Texte schriftlich aus einer Sprache in eine andere überträgt
*** Dolmetscher, der Gesprochenes mündlich von einer Sprache in die andere überträgt

Beachten Sie auch die Informationen zur Titelführung nach dem 1.1.2009 sowie das Merkblatt Fachhochschultitel. Dieses bietet Ihnen einen Überblick über die Änderungen des revidierten Fachhochschulgesetzes und der entsprechenden Verordnungen.

Merkblatt Fachhochschultitel (60kB)
Informationen zur Titelführung nach dem 01.01.2009 (63kB)


Unsere Extra-Leistungen:

Notarielle Beglaubigung        Apostille       Express-Aufträge