Zeugnisse

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Gutachten

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Ehescheine

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Diplome

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Verträge

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Gerichtsurteile

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Arztberichte

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Webseiten

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Fach-Übersetzungen

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Technische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

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je nach Schwierigkeitsgrad

Juristische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

ab 16. Zeile zuzüglich Fr. 3.— bis Fr. 4.—
je nach Schwierigkeitsgrad

Notarielle Beglaubigung

Fr. 70.00 inkl. MWST —

Die Behörden und Ämter in In- und Ausland verlangen oft notariell beglaubigte Übersetzungen.

Apostille bzw. Überbeglaubigung

Fr. 100.— inkl. MWST —

Die ausländischen Behörden verlangen oft nebst Unterschriftenbeglaubigung durch den Notar noch eine weitere Überbeglaubigung bzw. Apostille durch eine kantonale Staatskanzlei.

Termingerechte Übersetzungen

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Dank perfekter Kenntnisse der Ausgangs- und Zielsprache, fachlichem Sachverstand und stilistischem Feingefühl kann eine gute Übersetzung gelingen.

Die schnelle-uebersetzungen.ch anhand festgelegter und strenger Kriterien engagiert eine geeignete Übersetzerin, deren Arbeit jeweils von einer zweiten Übersetzerin überprüft werden wird.

Infolge dessen schafft die schnelle-uebersetzungen.ch gelungene und termingerechte Übersetzungen über eine Vielzahl an Sprachen und Fachbereichen zu liefern.

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schnelle-uebersetzungen.ch ist ein Sprachdienstleister mit hohen Ansprüchen an ihre eigenen Leistungen - schnelle-uebersetzungen.ch bürgt für die professionelle Ausführung sämtlicher Übersetzungs-, Lokalisierungs-, und Dolmetschtätigkeiten von unterschiedlichsten Sprachräumen und Fachgebieten.

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Express Übersetzungen

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Fach-Übersetzungen

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Personenurkunden

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Zeugnisse

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Diplome

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Übersetzen von Webseiten

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Dolmetschen

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jede weitere Stunde Fr. 120.—

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Apostille und die Beglaubigung Ihrer Übersetzung



Beglaubigungstarife

Die notarielle Gebühren werden durch die Notare bzw. Notariatsbüros bestimmt.

Ihr Beglaubigungs-Auftrag

Den Auftrag zur Beglaubigung der Übersetzung erteilt uns ausdrücklich der Kunde/Klient in mündlicher oder schriftlicher Form. Die Kosten der Beglaubigung werden dem Auftraggeber angelastet.


Hinweis:

            So können Sie eine Übersetzung beglaubigen lassen

  1. Ihre Original-Urkunde von einer Übersetzerin, einem Übersetzer oder einem Übersetzungsbüro übersetzen lassen.
    - Hierzu können Sie uns mit der Übersetzung beauftragen.

  2. Die Übersetzung durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigen lassen.
    - Wir können Ihnen unsere Notare vorschlagen, Ihnen gleich einen Termin vermitteln oder uns beauftragen, für Sie die Beglaubigung durchführen lassen.

  3. Die Unterschrift der Notarin oder des Notars durch die
    Staatskanzlei
    beglaubigen lassen.

Im Kanton Bern wird nur in besonderen Fällen nach beglaubigten Übersetzungen verlangt. Wenn schon, dann die notarielle Beglaubigung genügt.

Ausserhalb der Schweiz wird meistens eine sogenannte Apostille bzw. eine Beglaubigung durch die >>>Staatskanzlei verlangt.


Unsere Extra-Leistungen:

Notarielle Beglaubigung        Apostille       Express-Aufträge