Echtheitsbestätigung mit Apostille
Apostille - die Staatliche Beglaubigung
Im internationalen Urkunden- bzw. Dokumentenverkehr werden staatliche Echtheitsbestätigungen verlangt. Die zuständigen Ämter für die staatliche Beglaubigungen sind die Staatskanzleien.
Zwischenbeglaubigung
Die zuständigen Ämter, wie die Staatskanzlei, wenden dabei bei der Urkundenvielfalt oft eine Doppel- bzw. eine Zwischenbeglaubigung. Weil die Zwischenbeglaubigungen der vielfältigen Urkunden durch verschiedene Ämter und Institutionen geführt werden, wird das Beglaubigungsverfahren zunehmend komplizierter.
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Hierunten ein Auszug aus Wikipedia:
Internationaler Urkundenverkehr
Beim Internationalen Urkundenverkehr geht es um die Verwendung einer in einem Staat ausgestellten Urkunde in einem zweiten Staat. Der Empfängerstaat verlangt oft, dass die Beweiskraft einer Urkunde in einem besonderen Verfahren festgestellt wird. Das grundlegende Verfahren im internationalen Urkundenverkehr ist hierzu die Legalisation. Zur Vereinfachung der Beglaubigung von Urkunden wurden über die Jahre mehrere multinationale und binationale Übereinkommen geschlossen. Das wichtigste mit über 90 Teilnehmerstaaten ist dabei das Haager Übereinkommen zur Ausstellung einer Apostille.