Zeugnisse

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Gutachten

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Ehescheine

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Diplome

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Verträge

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Gerichtsurteile

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Arztberichte

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Webseiten

Fr. 200.— Grundgebühr

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Fach-Übersetzungen

Fr. 200.— Grundgebühr

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je nach Schwierigkeitsgrad

Technische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

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je nach Schwierigkeitsgrad

Juristische Texte

Fr. 200.— Grundgebühr

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je nach Schwierigkeitsgrad

Notarielle Beglaubigung

Fr. 70.00 inkl. MWST —

Die Behörden und Ämter in In- und Ausland verlangen oft notariell beglaubigte Übersetzungen.

Apostille bzw. Überbeglaubigung

Fr. 100.— inkl. MWST —

Die ausländischen Behörden verlangen oft nebst Unterschriftenbeglaubigung durch den Notar noch eine weitere Überbeglaubigung bzw. Apostille durch eine kantonale Staatskanzlei.

Termingerechte Übersetzungen

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Dank perfekter Kenntnisse der Ausgangs- und Zielsprache, fachlichem Sachverstand und stilistischem Feingefühl kann eine gute Übersetzung gelingen.

Die schnelle-uebersetzungen.ch anhand festgelegter und strenger Kriterien engagiert eine geeignete Übersetzerin, deren Arbeit jeweils von einer zweiten Übersetzerin überprüft werden wird.

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Fachkompetente Übersetzungen

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schnelle-uebersetzungen.ch ist ein Sprachdienstleister mit hohen Ansprüchen an ihre eigenen Leistungen - schnelle-uebersetzungen.ch bürgt für die professionelle Ausführung sämtlicher Übersetzungs-, Lokalisierungs-, und Dolmetschtätigkeiten von unterschiedlichsten Sprachräumen und Fachgebieten.

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Fach-Übersetzungen

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Zeugnisse

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Echtheitsbestätigung mit Apostille



Apostille - die Staatliche Beglaubigung

Im internationalen Urkunden- bzw. Dokumentenverkehr werden staatliche Echtheitsbestätigungen verlangt. Die zuständigen Ämter für die staatliche Beglaubigungen sind die Staatskanzleien.

Zwischenbeglaubigung

Die zuständigen Ämter, wie die Staatskanzlei, wenden dabei bei der Urkundenvielfalt oft eine Doppel- bzw. eine Zwischenbeglaubigung. Weil die Zwischenbeglaubigungen der vielfältigen Urkunden durch verschiedene Ämter und Institutionen geführt werden, wird das Beglaubigungsverfahren zunehmend komplizierter.

Wir holen in Ihrem Auftrag die entsprechende Apostille

Deshalb nehmen wir Ihren Antrag gerne an und holen für Sie die nötigen Zwischenbeglaubigungen und die Apotille gegen einen Honorar. Für weitere Fragen bitte >>>kontaktieren Sie uns...


Hierunten ein Auszug aus Wikipedia:

Internationaler Urkundenverkehr

Beim Internationalen Urkundenverkehr geht es um die Verwendung einer in einem Staat ausgestellten Urkunde in einem zweiten Staat. Der Empfängerstaat verlangt oft, dass die Beweiskraft einer Urkunde in einem besonderen Verfahren festgestellt wird. Das grundlegende Verfahren im internationalen Urkundenverkehr ist hierzu die Legalisation. Zur Vereinfachung der Beglaubigung von Urkunden wurden über die Jahre mehrere multinationale und binationale Übereinkommen geschlossen. Das wichtigste mit über 90 Teilnehmerstaaten ist dabei das Haager Übereinkommen zur Ausstellung einer Apostille.


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