Notariell beglaubigte (amtliche) Übersetzungen
Wir bieten amtlich bzw. notariell beglaubigte Übersetzungen an.
Dank unserer langjährigen Zusammenarbeit mit diversen Notariatsbüros können wir schnell, oftmals innerhalb derselben Tages, unsere Übersetzungen beglaubigen lassen.
Die beglaubigten Übersetzungen werden in der Schweiz normalerweise von allen Behörden anerkannt.
Ausserhalb der Schweiz wird meistens eine sogenannte Apostille bzw. eine Überbglaubigung durch die >>>Staatskanzlei verlangt.
Die Beglaubigungstarife
Die notarielle Gebühren werden durch die Notare bzw. Notariatsbüros bestimmt.
Ihr Beglaubigungs-Auftrag
Den Auftrag zur Beglaubigung der Übersetzung erteilen Sie uns ausdrücklich in mündlicher oder schriftlicher Form. Die Kosten der Beglaubigung gehen zu Ihren Lasten.