Der Qualitätsstandard DIN EN ISO 17100:2015
ISO 17100
– ANFORDERUNGEN AN ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Die Qualitätsnorm ISO 17100:2015 ist eine internationale Qualitätsnorm, welche die europäische Norm
DIN EN 15038:2006 aufhebt und ersetzt.
Die Norm ISO 17100 „enthält Vorschriften für Übersetzungsdienstleister (ÜDL) zur Abwicklung der Kernprozesse, zu den Mindestanforderungen an die Qualifikation, die Verfügbarkeit und den Einsatz der Ressourcen sowie zu den weiteren für die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Übersetzungsdienstleistung erforderlichen Tätigkeiten”.
Die Qualitätsnorm ISO 17100 legt die Kompetenzen und Qualifikationen fest, die das für Übersetzungsaufgaben zuständige Personal (Übersetzer, Redigierende und sonstige Fachleute) zu erfüllen hat.
Diese internationale Qualitätsnorm legt „die Anforderungen an alle Aspekte des Übersetzungsprozesses fest, die die Qualität und die Bereitstellung von Übersetzungsdienstleistungen direkt betreffen“:
- Ressourcen
Die Norm bestimmt die beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen von Übersetzern, Redigierende, Korrekturlesern, Projektmanagern und anderen Fachleuten. Und sie erfordert die Registrierung der regelmäßigen Wartung und Aktualisierung der geforderten Kompetenzen. - Prozesse und Aktivitäten in der Vorproduktionsphase
Die Norm präzisiert die Voraussetzung für die Bearbeitung der Anträge auf Kostenvoranschlag, die Machbarkeitsstudie, die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Übersetzungsagentur, die Erstellung des Übersetzungsprojekts, die administrativen Aktivitäten, die technischen Aspekte der Erstellung des Entwurfs, die linguistische Spezifizierung und andere relevante Faktoren. - Prozesse in der Produktionsphase
Die verschiedenen Phasen des Produktionsprozesses sind genau zu beschreiben: das Projektmanagement, die Übersetzung und Eigenüberprüfung der Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer, die gründliche Revision der Übersetzung durch einen zweiten Linguisten, das Korrekturlesen des Entwurfs und das Korrekturlesen der Endversion – falls der Kunde diese Mehrwertleistungen in Auftrag gibt – und die abschließende Verifizierung und Auslieferung der Übersetzung durch den Projektmanager. - Prozesse in der Nachproduktionsphase
Im Unterschied zur Norm UNE EN 15038 hebt die Qualitätsnorm ISO 17100 die Bedeutung der Interaktion mit dem Kunden hervor, sowohl im einleitenden Vertrag, in dem alle Besonderheiten des Projekts spezifiziert sind, als auch in der Behandlung möglicher Modifikationen, Reklamationen und Kommentare, der Bewertung der Zufriedenheit und der Verwaltung des Abschlusses des Projekts.
Voneinander unabhängige Übersetzung + Revision
Ebenso wie bereits bei der Norm UNE EN-15038, die durch die neue Norm ersetzt wird, ist das Herausragendste bei der ISO 17100 einerseits die Definition des Übersetzungsprozesses, in dem die eigentliche Übersetzung nur eine der Phasen des Prozesses ist, da sie erst durch die Revision durch eine zweite Person, die nicht der Übersetzer ist, Qualität garantiert, und andererseits die Erfordernis professioneller Kompetenzen von jedem einzelnen der Teilnehmer am Übersetzungsprozess, in erster Linie die Übersetzer, Redigierenden und Übersetzungsprojektmanager.
Jede Übersetzungsdienstleistung im Einklang mit der Norm ISO 17100:2015 hat mindestens die Übersetzung und die Prüfung zu umfassen.
- Übersetzung
Ein Übersetzer mit angemessenen Kompetenzen übersetzt die Dokumente und verifiziert nach der anfänglichen Übersetzung seine eigene Arbeit. - Revision
Eine andere Person als der Übersetzer prüft die Übersetzung. Die Norm definiert die Revision als den „zweisprachigen Vergleich des Inhalts in der Zielsprache mit dem Inhalt in der Ausgangssprache in Bezug auf seine Anpassung an den beabsichtigten Zweck”.
Professionelle Kompetenzen von Übersetzern und Redigierenden
Die Norm verpflichtet die zertifizierten Übersetzungsdienstleister (Übersetzungsagenturen, Übersetzungsunternehmen, Übersetzerteams), ausschließlich mit Übersetzern zusammenzuarbeiten, die Dokumentenbeweise vorlegen können, dass sie mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen:
- Anerkannte Qualifikation eines Abschlusses in Übersetzung an einem höheren Bildungsinstitut;
- Anerkannte Qualifikation eines Abschlusses in einem anderen Studiengang an einem höheren Bildungsinstitut plus zwei Jahre Vollzeit-Berufserfahrung in Übersetzung;
- Fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung in Übersetzung.
Die Abschlüsse in Übersetzung haben verschiedene Namen in einigen Ländern: Linguistische Studien, Sprachstudium usw. Abschluss bezieht sich auf den ersten Grad eines akademischen Titels.
Die Redigierenden haben neben der Erfüllung einer der vorgenannten Voraussetzungen Erfahrung als Übersetzer oder Redigierende in dem Fachgebiet vorzuweisen, in dem sie redigieren.